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Finanzen

Paypal: Welche Währung soll man wählen?

Bei der Zahlung von Bestellungen im Internet und Bezahlung durch Paypal stellt sich die Frage, ob man in Euro oder in CHF bezahlen soll. Paypal bietet die direkte Umrechung in CHF an, so dass es sich bei der Kreditkartenbuchung dann um eine Belastung in CHF handelt. Dafür wendet Paypal dann aber auch einen eigenen – schlechteren – Wechselkurs an. Die Kreditkartenfirma bietet nach eigenen Aussagen immer den optimalen Wechselkurs an. Aber für Zahlungen in Fremdwährungen werden 1.75% Wechselkursgebühr verlangt. Rechnet man die beiden Beispiele einmal konkret durch, so kommt entdeckt man folgendes: • Entweder macht Paypal einen schlechten Wechselkurs und die Kreditkarte verrechnet in Schweizer Franken ohne Bearbeitungsgebühr. • Oder Paypal verrechnet in Euro und die Kreditkarten schlägt 1.75% Gebühr drauf. Bei einem Einkaufbetrag von 80€ betrugt der Unterschied nur ca. 50 Rappen. Paypal Fussmatten Wechselkurs Fazit  

Finanzen: Belege aufbewahren

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Generell verjähren Forderungen nach zehn Jahren. Das heisst, dass sie nach Ablauf dieser Zeit gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Es gibt aber Ausnahmen. Bereits nach fünf Jahren verjähren etwa Mietzinse, Arzt- und Anwaltshonorare, Handwerkerrechnungen, Abonnementsgebühren (z. B. für Telefon, Radio, TV) sowie Forderungen aus dem Kleinverkauf von Waren. Es empfiehlt sich daher, Quittungen mindestens fünf, im Zweifelsfall sogar zehn Jahre lang zu behalten – jedenfalls dann, wenn es um grössere Beträge geht. Gleiches gilt für Kontoauszüge von Banken, die Zahlungen ausweisen. Solche Unterlagen können auch nützlich sein, um Garantieleistungen zu beanspruchen. Gewisse Dokumente sollte man je nachdem noch länger aufbewahren: Rechnungen von grösseren Anschaffungen. Sie sind nötig, um gegenüber der Hausratversicherung allfällige Schäden zu belegen. Die Quittung für das Mietzinsdepot sollte man behalten, bis man das Geld nach dem Auszug zurückerhält. Rechnungen von grösseren Reparaturen am Eigenheim sind wichtig bei Verkaufsverhandlungen. Zudem kann man damit beim Verkauf des Hauses oder der Wohnung wertvermehrende Investitionen belegen und damit die Grundstückgewinnsteuer reduzieren. Gar nie wegwerfen sollte man Belege zum Kontostand bei der Heirat, über ausbezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Pensionskassenunterlagen. Quelle: Tagesanzeiger 14.11.2016