Zum Inhalt springen

Finanzen: Belege aufbewahren

  • Finanzen

Generell verjähren Forderungen nach zehn Jahren. Das heisst, dass sie nach Ablauf dieser Zeit gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Es gibt aber Ausnahmen. Bereits nach fünf Jahren verjähren etwa Mietzinse, Arzt- und Anwaltshonorare, Handwerkerrechnungen, Abonnementsgebühren (z. B. für Telefon, Radio, TV) sowie Forderungen aus dem Kleinverkauf von Waren. Es empfiehlt sich daher, Quittungen mindestens fünf, im Zweifelsfall sogar zehn Jahre lang zu behalten – jedenfalls dann, wenn es um grössere Beträge geht. Gleiches gilt für Kontoauszüge von Banken, die Zahlungen ausweisen. Solche Unterlagen können auch nützlich sein, um Garantieleistungen zu beanspruchen.

Gewisse Dokumente sollte man je nachdem noch länger aufbewahren:

  • Rechnungen von grösseren Anschaffungen. Sie sind nötig, um gegenüber der Hausratversicherung allfällige Schäden zu belegen.
  • Die Quittung für das Mietzinsdepot sollte man behalten, bis man das Geld nach dem Auszug zurückerhält.
  • Rechnungen von grösseren Reparaturen am Eigenheim sind wichtig bei Verkaufsverhandlungen. Zudem kann man damit beim Verkauf des Hauses oder der Wohnung wertvermehrende Investitionen belegen und damit die Grundstückgewinnsteuer reduzieren.
  • Gar nie wegwerfen sollte man Belege zum Kontostand bei der Heirat, über ausbezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Pensionskassenunterlagen.

Quelle: Tagesanzeiger 14.11.2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert